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Kündigungsschutz · Kostenlose Erstprüfung

Kündigung erhalten? Prüf jetzt, ob sie wirksam ist.

Klagefrist, Abfindung, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: verständliche Antworten in unter zwei Minuten, bevor die 3-Wochen-Frist abläuft.

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Dein Recht als Arbeitnehmer

Kündigung erhalten? Das solltest du wissen

Drei Punkte, die jeder kennen sollte, der eine Kündigung bekommt.

01

Die 3-Wochen-Frist

Ab Zugang der schriftlichen Kündigung hast du genau drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer die Frist verpasst, verliert seinen Schutz, egal wie unwirksam die Kündigung war.

02

Arbeitslosengeld & Sperrzeit

Ein voreilig unterschriebener Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung kann zu zwölf Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I führen. Wer dagegen Kündigungsschutzklage erhebt, sichert sich häufig Abfindung und einen sauberen Übergang ohne Sperrzeit.

03

Was kannst du tun?

Nutze unseren kostenlosen Check, um die Wirksamkeit deiner Kündigung in zwei Minuten einzuordnen. Bei kritischem Ergebnis übernimmt unsere Kanzlei die Erstberatung unverbindlich und zeigt dir, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Kostenloser Schnellcheck

Beantworte fünf kurze Fragen

Wir zeigen dir, wie wir deinen Fall gemeinsam prüfen können.

1
Art
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Eingang
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Dauer
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Form
5
Auswahl

Was für eine Kündigung hast du erhalten?

Individuelle Bewertung erst nach vollständiger Prüfung aller Unterlagen möglich.

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Arbeitgeber reagieren auf anwaltliche Schreiben anders als auf private Anfragen.

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Kostenlose Ersteinschätzung ohne Risiko Wir prüfen deinen Fall zuerst, ohne versteckte Kosten und ohne Verpflichtung
Fachanwälte für Arbeitsrecht Wir kennen die Fallstricke bei Kündigungsschutzklagen, Abfindungen und Aufhebungsverträgen
Reaktion innerhalb der 3-Wochen-Frist Wir melden uns kurzfristig, bevor deine Klagefrist abläuft
Abfindung statt Kündigung verhandeln Oft lässt sich die Kündigung zu einer Abfindung verhandeln, wir prüfen das Potenzial
Persönlicher Anwaltskontakt nach Anfrage Kein Callcenter, du sprichst direkt mit dem zuständigen Anwalt
Auf eigene Faust
Oft wirkungslos & riskant
Frist verpasst, Kündigung wird wirksam Nach 3 Wochen ist deine Klage formell ausgeschlossen, ohne Wenn und Aber
Komplexe Rechtslage Sozialauswahl, Sonderkündigungsschutz, Schriftform, viele Stolperfallen
Geringere Erfolgsaussichten Ohne erfahrene Vertretung übersehen viele die formellen Angriffspunkte
Keine Abfindungsverhandlung Ohne Klage gibt es selten eine Abfindung, du verschenkst eine starke Verhandlungsposition
Stress und Unsicherheit Wer das Arbeitslosengeld gefährdet, indem er voreilig Aufhebungsverträge unterschreibt, trägt das Risiko allein
Rechtliche Grundlagen

Deine Rechte als Arbeitnehmer bei einer Kündigung

Diese Fristen und Gesetze stärken deine Position.

Die 3-Wochen-Frist · § 4 KSchG
Ab Zugang der schriftlichen Kündigung hast du genau drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Wer die Frist verpasst, verliert den Kündigungsschutz endgültig, egal wie fehlerhaft die Kündigung war.
Schriftform-Pflicht · § 623 BGB
Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erklärt wird. Kündigungen per E-Mail, Messenger oder mündlich sind nichtig, du musst ihnen nicht folgen.
Kündigungsschutz · § 1 KSchG
Der gesetzliche Kündigungsschutz greift nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, wenn der Betrieb in der Regel mehr als zehn Beschäftigte hat. Dann braucht jede ordentliche Kündigung einen anerkannten Grund: betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt.
Abfindung als Verhandlungshebel
Eine erhobene Kündigungsschutzklage schafft die Verhandlungsbasis für eine Abfindung. Als Faustregel gelten 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, im Einzelfall ist mehr möglich.
Über unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei berät dich in ganz Deutschland zu deiner Kündigung. Wir prüfen deinen Fall diskret und unkompliziert, ohne Juristendeutsch und ohne versteckte Kosten. Von der ersten Einschätzung bis zur Kündigungsschutzklage begleiten wir dich persönlich, verständlich und auf Augenhöhe.

Häufige Fragen

Was dich die Anfrage kostet: nichts

Die Fragen, die sich fast jeder vor dem Absenden stellt, einmal klar beantwortet.

Was kostet mich das? +
Der Check und die Ersteinschätzung durch den Rechtsanwalt sind komplett kostenlos und unverbindlich. Falls du danach beauftragen möchtest, besprecht ihr die Kosten vorher offen im Erstgespräch. Keine versteckten Gebühren, keine automatische Beauftragung.
Wie geht es nach dem Absenden weiter? +
Ein Rechtsanwalt sieht sich deine Angaben persönlich an und meldet sich in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen bei dir. Im kostenlosen Erstgespräch bekommst du eine ehrliche Einschätzung. Danach entscheidest du, ob und wie es weitergeht.
Wie viel Zeit habe ich? +
Für eine Kündigungsschutzklage gilt die 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung. Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Stell die Anfrage deshalb am besten sofort, sie ist kostenlos und unverbindlich.
Muss ich klagen, wenn ich anfrage? +
Nein. Die Ersteinschätzung zeigt dir zunächst, ob deine Kündigung angreifbar ist. Viele Fälle enden in einer Verhandlung über eine Abfindung statt vor Gericht. Du entscheidest jeden Schritt selbst.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Was heißt das für mich? +
Gute Nachricht: Dann übernimmt häufig deine Versicherung die Kosten einer rechtlichen Vertretung. Bei Arbeitsrechtsschutz ist eine Kündigungsschutzklage oft abgedeckt. Gib deine Rechtsschutzversicherung einfach im Formular an, im Erstgespräch wird direkt geklärt, was sie abdeckt.
Was passiert mit meinen Daten? +
Deine Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung deiner Anfrage genutzt. Rechtsanwälte unterliegen zudem der gesetzlichen Schweigepflicht.
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