Die Entscheidung des BAG: Was bedeutet das für Dich?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 28. Januar 2026 (Az. 5 AS 4/25) eine weitreichende Entscheidung im Arbeitsrecht getroffen. Die Richter klärten, dass ein pauschaler Vorab-Verzicht im Arbeitsvertrag auf Annahmeverzugslohn für den Fall einer später unwirksamen Kündigung in der Regel unwirksam ist. Was heißt das für Dich als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Zunächst einmal: Ein Sieg im Kündigungsschutzprozess könnte für Arbeitnehmer finanziell lohnender ausfallen, wenn solche Verzichtsklauseln im Raum stehen. Arbeitgeber sollten die Gestaltung ihrer Arbeitsverträge noch einmal überdenken, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
1. Der Rechtsrahmen der Annahmeverzugsansprüche
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, worum es beim Annahmeverzugslohn geht. Wenn eine Kündigung im Nachhinein als unwirksam erklärt wird, besteht die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, den Entgeltausfall des Arbeitnehmers auszugleichen. Diese Nachforderung kann durch einen sogenannten Annahmeverzugslohn erfüllt werden. Der Annahmeverzugslohn sorgt dafür, dass Arbeitnehmer trotz nicht erbrachter Arbeitsleistung aufgrund der unwirksamen Kündigung so gestellt werden, als hätten sie gearbeitet.
2. Warum ein Pauschalverzicht nichtig sein kann
Der zentrale Punkt der Entscheidung des BAG ist die Unwirksamkeit pauschaler Verzichtsklauseln im Arbeitsvertrag. Die Richter des BAG urteilten, dass ein genereller Vorab-Verzicht auf Annahmeverzugslohn den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Warum? Solche Klauseln unterlaufen den grundsätzlichen Schutzgedanken des Arbeitsrechts, das auf einen fairen Interessenausgleich abzielt. Wenn Arbeitgeber also versuchen, mithilfe von Standardklauseln rückwirkende Lohnansprüche nach einem gewonnenen Prozess zu verhindern, sind sie künftig auf dünnem Eis unterwegs.
3. Bedingungen für wirksame Einschränkungen
Was aber macht eine Einschränkung wirksam? Laut Analyse von MWS Arbeitsrecht zur BAG-Entscheidung sind klare, transparente und interessengerechte Regelungen der Schlüssel. Statt allgemeiner Verzichtsklauseln müssen spezifische Vereinbarungen getroffen werden, die beiden Parteien eine faire Handelssituation ermöglichen. Das bedeutet eine transparente Ausgestaltung der Umstände, unter denen ein Verzicht einvernehmlich möglich sein könnte – beispielsweise bei Abfindungsvereinbarungen oder anderen individuellen Regelungen.
Was solltest Du jetzt unternehmen?
Die jüngste BAG-Entscheidung zeigt die Bedeutung einer sorgfältigen Vertragsgestaltung auf. Arbeitgeber sollten ihre Arbeitsvertragsmuster auf den Prüfstand stellen und mögliche unwirksame Klauseln überarbeiten. Arbeitnehmer, die von einer unwirksamen Kündigung betroffen sind, haben bessere Chancen, rückwirkend Annahmeverzugslohn einzufordern, ohne durch pauschale Verzichtsklauseln eingeschränkt zu werden.
In jedem Fall lohnt es sich, einen Expertenrat einzuholen, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Balance zwischen den Interessen beider Vertragsparteien zu wahren. Eine rechtliche Beratung kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und vertragliche Lösungen zu finden, die Bestand haben.
Hast du Fragen? Wenn Du Fragen zu den neuen Entwicklungen im Arbeitsrecht oder zu Vertragsgestaltungen hast, zögere nicht, unsere kostenlose Erstberatung über check-recht.de in Anspruch zu nehmen. Wir sind für Dich da, um Dich durch den rechtlichen Dschungel zu navigieren.